Ihr Weg
zu uns
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Vereinbaren Sie gerne ein Gespräch mit uns persönlich oder über eine Klinik, Beratungsstelle, einen gesetzlichen Betreuer oder über Bekannte. Im Gespräch bekommen Sie weitere Informationen und es kann geklärt werden, ob Betreutes Wohnen eine geeignete Unterstützung für Sie sein kann. Sollte dies der Fall sein, findet der Zugang zum Betreuten Wohnen über das Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW statt.
Das Bedarfserhebungsverfahren findet in zwei persönlichen Kontakten mit einem HilfeplanerIn des LWL und Ihnen statt.
Ermittlung individueller Teilhabebedarfe, unabhängig von der Art und dem Grad der Behinderung oder der Leistungserbringung
Sie können eine Vertrauensperson benennen, die Sie im Antragsverfahren und bei den Gesprächen begleitet. Diese Person kann der zuständige Mitarbeitende des Betreuten Wohnens sein.
Wechsel aus besonderer Wohnform
Bei einem Auszug aus einer besonderen Wohnform mit anschließender Aufnahme ins Betreute Wohnen kommt ebenfalls das Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW zum Tragen.
Gültige Kostenzusage von einem anderen Dienst
Sie haben freie Wahl des Leistungserbringers und möchten den Anbieter wechseln. Nachdem Sie fristgerecht Ihren dortigen Betreuungsvertrag gekündigt haben, schließen Sie mit dem gewünschten Anbieter einen Betreuungsvertrag. Die gültige Kostenzusage kann auf den neuen Leistungserbringer umgeschrieben werden.
Selbstzahler
InteressentInnen können auch mit dem Leistungserbringer direkt einen Betreuungsvertrag abschließen und als Selbstzahler betreut werden. (I.d.R sind dies Menschen, deren Einkommen und Vermögen die gültige Vermögensfreigrenze der Eingliederungshilfe übersteigen.)